NOTFALL
Bei einem medizinischen Notfall handelt es sich um einen plötzlich eintretenden Zustand der Gesundheit, bei dem prinzipiell Lebensgefahr besteht. Bei diesen Krankheitszuständen wird der Patient üblicherweise in Notarztbegleitung (Notarztwagen oder -hubschrauber) nach einer notärztlichen Erstversorgung in das Krankenhaus transportiert. Üblicherweise kommen diese Patienten nicht in eine Ordination. Sollte dies jedoch ausnahmsweise einmal der Fall sein, so werden diese Patienten ausnahmslos allen anderen Patienten vorgezogen.
AKUTE, NICHT DRINGLICHE ERKRANKUNG
Beispiel: Eine über Nacht aufgetretenen Fieberblase ist zwar eine akute Erkrankung; die Behandlung kann aus wichtigen medizinischen Gründen ohne Termin vom Arzt abgelehnt werden.
AKUTE, DRINGLICHE ERKRANKUNG
Ein plötzlich aufgetretenes Fieber von 38,5°C ist zwar kein Notfall, muss aber vom Arzt (Ausnahmen s.u.) noch am selben Tag, auch ohne Terminvereinbarung, behandelt werden.
ROUTINEUNTERSUCHUNGEN (und Ähnliches)
Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Routinekontrolluntersuchungen ohne Terminvereinbarungen müssen vom Arzt nicht durchgeführt werden.
JURISTISCHE BETRACHTUNG
Auch ein Arzt ist nur ein Mensch mit physischen und psychischen Grenzen. Sollte ein Arzt nach Überschreiten dieser Grenzen einen Patienten behandeln, so handelt er fahrlässig, vergleichbar mit einer Behandlung unter Alkoholeinfluss, weswegen er eine solche Behandlung (ausgenommen Notfall) ablehnen muss.
Wir bitten daher um IHR Verständnis; es ist in IHREM Interesse.