Sehr geehrte Patientin! Sehr geehrter Patient!
In einer Wahlarztordination müssen Sie Ihre E-Card nicht immer vorweisen; von manchen Wahlärzten wird diese verlangt, obgleich Sie den Arztbesuch primär selbst bezahlen müssen.

Ihre E-Card weist nach, dass Sie im Krankheits- oder Verletzungsfall Anspruch auf kostenlose Behandlung haben. Die Kosten übernimmt dabei Ihre Krankenkasse.
Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre E-Card ständig bei sich haben und daher auch bei jedem Ordinationsbesuch vorweisen können. In Notfällen werden Sie natürlich auch ohne Ihrer E-Card behandelt.
Behandlungen ohne E-Card können jedoch dazu führen, dass Sie ein Deposit hinterlegen und Ihre E-Card nachreichen müssen!

Das Wichtigste ist, dass Sie bei JEDEM Arztbesuch Ihre E-Card vorweisen sollen!
Auch dann, wenn für Sie durch Angehörige Rezepte, Verordnungen usw. eingeholt werden.
Auch bitten wir um Verständnis, dass Gespräche über Diagnose und Therapie Angehöriger, wie etwa Kinder und Pflegebedürftige nur durch Vorlegen der E-Card geführt werden dürfen.
Auf Ausnahmen durch die Datenschutzgrundverordnung gültig ab 5/2018 werden Sie gesondert informiert.

Weitere Informationen:
www.chipkarte.at
www.help.gv.at-e-card

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